Eine barrierefreie Webseite –
wozu eigentlich?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). 
Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. 
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen oder andere rechtliche Konsequenzen.

Wer muss sich an das BFSG halten?

  1. Unternehmen, die Websites mit digitaler Vertragsanbahnung betreiben, beispielsweise Terminanfragen, Angebotsanfragen oder ähnliche Funktionen.
  2. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten – etwa E‑Commerce, Online‑Banking, Streaming‑Dienste, Seminar‑ oder Eventbuchungen, Bestellprozesse und mehr.
  3. Öffentliche Stellen, Behörden, Kommunen und andere Einrichtungen des öffentlichen Sektors.

Wer benötigt keine barrierefeie Webseite?

  • Private Websites, die nicht gewerblich betrieben werden.
  • Websites mit reinem B2B‑Fokus, also Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten.
  • Unternehmen mit weniger als 10  Mitarbeitenden und/oder einem Jahresumsatz unter 2  Millionen Euro.

Aber:
Auch solche Unternehmen profitieren von Barrierefreiheit – durch bessere Nutzererlebnisse, mehr Reichweite und ein modernes Erscheinungsbild.

Warum Barrierefreiheit sich lohnt.

Barrierefreie Websites bieten:

  • Besseres Google‑Ranking und höhere Sichtbarkeit, da barrierefreie Seiten durch sauberen Code und klare Struktur bessere SEO‑Werte erzielen.
  • Optimierte Nutzererfahrung, mit übersichtlicher Navigation, verständlichen Inhalten und klarer Benutzerführung.
  • Zugang für alle Nutzergruppen, was Reichweite und Conversion‑Rate verbessern kann.
  • Rechtliche Sicherheit, da die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt werden.

Barrierefreiheit ist kein Extra.
Sie ist Haltung, Qualität – und der Beginn guten digitalen Designs.

Wie erreiche ich Barrierefreiheit auf meiner Website?

Unter anderem durch:

  • Ausreichende Farbkontraste für gute Lesbarkeit.
  • Einfache Bedienung per Tastatur, Maus, Touch‑Elementen sowie über Screenreader oder Voice‑Over.
  • Klare und verständliche Sprache, besonders bei Navigation und Bedienelementen.
  • Korrekte Umsetzung von Formularen und anderen interaktiven Elementen.
  • Berücksichtigung von semantischen Anordnungen von Headlines.
  • Strukturierte Überschriftenhierarchie und sinnvolle Reihenfolge der Inhalte.
  • Eindeutige Kennzeichnung von Links und Buttons.
  • Alternativtexte für Bilder, um visuelle Inhalte zugänglich zu machen.